Arbeitsschutz

Unternehmen mit Arbeitnehmern benötigen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz einen Unternehmensberater für den Arbeitsschutz. Diese Beratung kann durch uns erfolgen.

Sicherheits- und Gesundheitskoordination

Nach der Baustellenverordnung ist der Bauherr verpflichtet, die beauftragten Unternehmen zur Minimierung der Gefahren zu koordinieren. Das gilt sowohl für die Planungs- als auch die Ausführungsphase. Dazu ist es erforderlich, besonders qualifizierte Fachleute zu beauftragen. Die Baustelle und der Koordinator müssen der Behörde gemeldet werden. Eine solche koordination kann über unser Ingenieurbüro abgewickelt werden.