Gebaeudeenergieausweis

 

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) muessen alle Gebaeude einen Gebaeudeenergieausweis (Energiepass) besitzen. Das betrifft alle Wohngebaeude bei Mieterwechsel und Eigentuemerwechsel sowie alle Nichtwohngebaeude. Fuer Wohngebaeude bis Baujahr 1965 muss der Ausweis bis zum 1.7.2008, fuer Baujahre ab 1966 bis zum 1.1.2009 vorliegen. Bis vier Wohnungen muss ein Bedarfsorientierter, ab fuenf Wohnungen kann ein Bedarfsorientierter oder ein Verbrauchsorientierter Ausweis erstellt werden.

Für einen Verbrauchsorientierten Energieausweis wird der Preis nach Stundensatz berechnet. Die Angaben zum Haus sind vom Eigentuemer zu liefern.

Die Kosten fuer einen Energieausweis sind von der Steuer absetzbar. Fuer Gebaeude mit einem Baujahr vor 2010 siehe Energiesparberatung.
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Die Auswirkungen sind:

Nichtwohngebaeude (Verwaltungs-, Handels-, Gewerbe- und Industriegebaeude, Kirchen) werden nach der DIN 18599 berechnet. Der Energieausweis muss zum 1.7.2009 vorliegen.

Hier sind neben der Bautechnik zu beruecksichtigen, die Jahresheizwaerme- und den Jahreskuehlbedarf, die Nutzenergie und die Luftaufbereitung, die Beleuchtung, die Heizung, die Kuehlung, die raumlufttechnischen Anlagen, das Trinkwarmwasser und die multifunktionalen Erzeugerprozesse.

Eine pauschale Preisliste wie bei Wohngebaeuden ist in diesem Fall nicht moeglich. Wir erstellen Ihnen gerne eine Kostenvoranschlag.
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