Nach §15 (1) BauO NRW müssen Gebäude einen ihrer Nutzung entsprechenden Wärmeschutz haben. Die Anforderungen sind im Gebäudeenergiegesetz und der DIN 4108 geregelt.
Der Mindestwärmeschutz
Dieser Mindestwärmeschutz führt zu beheizbaren Gebäuden und verhindert den Tauwasseranfall auf Wänden und die Schimmelpilzbildung. Die Mindestmaßnahmen werden in der DIN 4108 gefordert.
Energiesparender Wärmeschutz
Der energiesparende Wärmeschutz umfasst konstruktive und anlagentechnische Maßnahmen, die den Heizenergiebedarf eines Gebäudes begrenzen. Die einzuhaltenden Werte sind im Gebäudeenergiegesetz aufgeführt.
Erhöhter Wärmeschutz
Unter dem erhöhten Wärmeschutz werden die Bauweisen des KfW- Standard's und des Passivhauses verstanden. Für Neubauten und Altbausanierungen werden Energie minimierende Konzepte erarbeitet. Um die kommenden Energiepreissteigerungen abzufangen, sollten diese Maßnahmen vermehrt durchgeführt werden. Darunter zählt die Luft- und Winddichtheit, bessere Dämmung und die Wärmebrückenfreiheit.
Mit diesem Standard werden beim Gebäudeenergieausweis die besseren Ergebnisse erzielt.
Der sommerliche Wärmeschutz
Der sommerliche Wärmeschutz sorgt dafür, dass Räume in leichter Bauweise (Dachgeschoss, Glasfassaden) sich nicht übermäßig aufheizen. Hierdurch steigern sich der Komfort und die Vermietbarkeit von Dachgeschosswohnungen.
Der Feuchteschutz
Der Feuchteschutz regelt die Verdunstung von Tauwasser aus den Bauteilen.
Die benötigten Planungen und Berechnungen sowie die geforderten Energie- und Wärmebedarfsausweise können über unser Ingenieurbüro erstellt werden. Ökologische Baustoffe können berücksichtigt werden.
Als zusätzliche Leistung kann die Ausführung der Maßnahmen auf der Baustelle überwacht werden.